Rechtsprechung
BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87 |
Nackenstich
§ 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch bei Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes - Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Beendung eines Tötungsversuchs - Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung hinsichtlich der Möglichkeit des ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 24
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 35, 90
- NJW 1988, 1559
- NJW 1988, 1602
- MDR 1988, 244
- StV 1988, 102
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes kommt es für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (Ergänzung zu BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 und BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] = NJW 1986, 73 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]).Danach ist der Versuch unbeendet, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt glaubt, der Erfolg werde nicht eintreten, und er von weiteren Handlungen absieht, die noch zum Erfolg führen könnten (BGHSt 33, 295, 298) [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85].
Nach der früheren Rechtsprechung sollte es allein von den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abhängen, ob der Versuch als unbeendigt oder beendigt anzusehen sei (vgl. die Nachweise in BGHSt 33, 295, 297) [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85].
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 1985 (4 StR 326/85 = BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; dazu Roxin JR 1986, 424) dargelegt, daß er - in Übereinstimmung mit einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung (…vgl. die Nachweise a.a.O. S. 298) - dazu neigt, die in BGHSt 31, 170 mitgeteilten Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn der Täter entsprechend einem fest umrissenen Tatplan gehandelt hat (…a.a.O. S. 299).
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 1985 (4 StR 326/85 = BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; dazu Roxin JR 1986, 424) dargelegt, daß er - in Übereinstimmung mit einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung (…vgl. die Nachweise a.a.O. S. 298) - dazu neigt, die in BGHSt 31, 170 mitgeteilten Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn der Täter entsprechend einem fest umrissenen Tatplan gehandelt hat (…a.a.O. S. 299).
Der Bundesgerichtshof geht in seiner neuen Rechtsprechung - wie auch die herrschende Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise in BGHSt 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] und Herzberg in Festschrift für Blau S. 99) - davon aus, daß es eine eigenständige Fallgruppe des fehlgeschlagenen Versuchs für Tatbestandsverwirklichungen gibt, in denen dem Täter die Möglichkeit strafbefreienden Rücktritts versagt ist, weil § 24 StGB insoweit nicht eingreift.
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes kommt es für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (Ergänzung zu BGHSt 31, 170 = NJW 1983, 764 und BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] = NJW 1986, 73 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]).Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch auf die Vorstellung des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung, also auf den "Rücktrittshorizont" an (BGHSt 31, 170, 176; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Beschluß vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 1985 (4 StR 326/85 = BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; dazu Roxin JR 1986, 424) dargelegt, daß er - in Übereinstimmung mit einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung (…vgl. die Nachweise a.a.O. S. 298) - dazu neigt, die in BGHSt 31, 170 mitgeteilten Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn der Täter entsprechend einem fest umrissenen Tatplan gehandelt hat (…a.a.O. S. 299).
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 1985 (4 StR 326/85 = BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; dazu Roxin JR 1986, 424) dargelegt, daß er - in Übereinstimmung mit einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung (…vgl. die Nachweise a.a.O. S. 298) - dazu neigt, die in BGHSt 31, 170 mitgeteilten Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn der Täter entsprechend einem fest umrissenen Tatplan gehandelt hat (…a.a.O. S. 299).
Ob er sich bei Tatbeginn über die erforderlichen Handlungen genaue, weniger genaue oder gar keine Gedanken gemacht hat (vgl. BGHSt 31, 170, 175), kann dabei keine ausschlaggebende Rolle spielen.
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (…= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (…= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.
Wie diese Fallgruppe im einzelnen abgegrenzt werden kann, ist im Hinblick auf die fließenden Übergänge vom fehlgeschlagenen Versuch zum unfreiwilligen Rücktritt noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 34, 53, 56 = JR 1987, 116 m. Anm. Kadel).
Ein strafbarer fehlgeschlagener Versuch liegt aber dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit dem bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (BGHSt 34, 53, 56; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
- BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch auf die Vorstellung des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung, also auf den "Rücktrittshorizont" an (BGHSt 31, 170, 176; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Beschluß vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (…vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (…vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
Ein strafbarer fehlgeschlagener Versuch liegt aber dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit dem bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (BGHSt 34, 53, 56; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
- BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87
Rechtsanwalt und vereidigter Dolmetscher - § 189 GVG, Voraussetzungen, unter …
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch auf die Vorstellung des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung, also auf den "Rücktrittshorizont" an (BGHSt 31, 170, 176; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Beschluß vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (…vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
In gleicher Weise hat der 3. Strafsenat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 (3 StR 25/86 = NStZ 1986, 264, ein Fall, in dem der Täter seine Ehefrau zunächst in Tötungsabsicht mit Benzin übergossen und anzuzünden versucht, nach deren Gegenwehr jedoch gewürgt hatte, um sie zu töten) auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung abgestellt (…vgl. ferner BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 3 und Beschluß des 2. Strafsenats vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
- BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85
Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (…= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (…= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.
- BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an …
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (…= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.Er ist sodann in seinen Entscheidungen vom 5. Dezember 1985 (4 StR 593/85 = NStZ 1986, 214, einem Fall, in dem der Täter seinen Vater mit nur einem Messerstich töten wollte) und vom 10. April 1986 (4 StR 89/86 = BGHSt 34, 53, einem Fall, in dem der Täter sein Opfer durch Überfahren mit dem Auto zu Tode bringen wollte, es dann aber nach Scheitern dieses Planes anschließend würgte) davon ausgegangen, daß ein Versuch nicht schon dann beendet ist, wenn der Täter die von vornherein geplante Tat ausführt; diese Auffassung liegt auch der Senatsentscheidung vom 6. November 1986 - 4 StR 580/86 (…= BGHR StGB § 24 I 1 Versuch unbeendeter 2) zugrunde.
- BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung der ursprüngliche Tötungsvorsatz bei der Strafzumessung nicht mehr zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden darf (vgl. BGH MDR 1965, 839; BGH bei Dallinger MDR 1966, 726; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]). - BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67
Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Das ist davon abhängig, ob der Angeklagte subjektiv (noch) in der Lage war, das zur Beendigung des Versuchs Notwendige zu unternehmen (BGHSt 21, 216 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67];… BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 1). - BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des …
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Zweifel an der Freiwilligkeit sind zugunsten des Angeklagten zu lösen (BGH, Beschluß vom 13. November 1985 - 2 StR 626/85, bei Holtz MDR 1986, 271 m. w. Nachw.). - BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt …
- BGH, 29.06.1965 - 5 StR 228/65
Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt nach zwei …
- BGH, 26.05.1983 - 4 StR 271/83
Zur gerichtlichen Pflicht der Prüfung aller möglichen Sachverhaltsgestaltungen - …
- BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
Der Mordversuch war beendet, da der Angeklagte nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung glaubte, der Erfolg werde eintreten (BGHSt 35, 90, 92 m. Nachw.). - BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Wäre das der Fall, so könnte sich der Täter Straffreiheit nur verdienen, wenn er Aktivitäten zur Verhinderung des Erfolgs entfaltet hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 35, 90, 93; zuletzt BGH, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).Der vorlegende Senat hat die Auffassung vertreten, daß ein beendeter Versuch, der voraussetzt, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17), nicht gegeben sei.
Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 35, 90; 34, 53; BGH NStZ 1986, 264; BGH, Beschluß v. 6. November 1986 - 4 StR 580/86).
f) In der Literatur wird mit unterschiedlichen Lösungsansätzen überwiegend die Auffassung vertreten, bei außertatbestandlicher Zielerreichung und damit sinnlos gewordenem weiteren Tatplan sei kein Raum für strafbefreienden Rücktritt (…Dreher/Tröndle 46. Aufl. Rdn. 4 a;… Eser in Schönke/Schröder 24. Aufl. Rdn. 11, 17 b;… Lackner 20. Aufl. Rdn. 11 f.;… Rudolphi in SK Rdn. 9, 14 a, 17 - jeweils zu § 24 StGB - Herzberg FS Blau (1985) S. 97 ff.; NJW 1988, 1559; NJW 1989, 197; JZ 1989, 114; Mayer NJW 1988, 2589; Puppe NStZ 1986, 14; NStZ 1990, 433; JZ 1993, 361; Ranft Jura 1987, 527; Rengier JZ 1988, 931; Roxin JR 1986, 424, 426; Seier JuS 1989, 102).
In diesem Sinne hält den Erfolgseintritt auch für möglich, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen (BGHSt 33, 295, 300; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.
An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).
- BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter …
Richtig ist zwar, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein strafbefreiender Rücktritt ausgeschlossen ist, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. etwa BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 41, 369).
- BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09
Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des …
Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168;… Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.). - BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung); …
Maßgeblich für die Abgrenzung ist der sog. Rücktrittshorizont, d.h. die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 93 f.). - BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig
Ist der Erfolgseintritt nicht mehr möglich und erkennt der Täter dies oder hält der ihn auch nur fälschlicherweise nicht mehr für möglich, liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor, von dem der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten kann (BGH, Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170; vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, 33, 295; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, 35, 90). - BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig
aa) Es hat zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306). - BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Ein solcher Fehlschlag, der nach der Rechtsprechung einen Rücktritt aussschließt (vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228), liegt vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHSt 41, 368, 369; BGH NStZ-RR 2002, 168), so daß ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zu dem gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; 41, 368, 369). - BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89
Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch - …
Nach dieser Rechtspr. kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als "auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält« (BGHSt 35, 90 [hier: III (310) 147 c] im Anschluß an BGHSt 33, 295 [hier: III (310) 126 a-d] und BGHSt 31, 170 [hier: III (310) 98 a-b] m..).«.Die Orientierung an der Perspektive des Tatplans hat der BGH im Jahr 1982 aufgegeben (…BGHSt 31, S. 170 ff. [hier: III (310) 98 a-b]; vgl. auch BGHSt 35, S. 90 ff [hier: III (310) 147 c];… BGH NStZ 1989, S. 317;… BGH NStZ 1990, S. 30).
Dasselbe muß aber auch dann gelten, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, die nach seinem Urteil den Erfolg hinreichend bedingt, und er nach dem Fehlschlag dieser Handlung andere Handlungsmöglichkeiten nicht mehr ergreift (so die Lösung der Einzelaktstheorie;… vgl. Baumann/Weber, Strafrecht AT, 9. Aufl., 1985, S. 488 f.; Jakobs, Strafrecht AT, 1983, 26/15;… Seier, JuS 1989, S. 102 ff.;… Bergmann, ZStW 100, S. 329 ff., 354 ff.; zwischen Einheitstheorie und Einzelaktstheorie vermittelnd ["Versuch einer Synthese«] Herzberg, NJW 1988, S. 1559 ff.;… ders., NJW 1989, S. 97 ff., ) 11 ff.; ders., JuS 1990, S. 273 ff.).
- BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)
Auch auf dieser Grundlage sind jedoch noch nicht alle Kriterien geklärt, die insoweit das einheitliche Tatgeschehen - "die Rücktrittseinheit" - ausmachen (vgl. Rengier JZ 1988, 931, 932).Daher ist grundsätzlich Voraussetzung für die Annahme eines unbeendeten Versuchs, daß die vorausgegangenen, erfolglos gebliebenen Teilakte mit dem neuen Anlauf, auf den der Täter schließlich verzichtet hat, einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, wobei der Wechsel des Angriffsmittels nicht von entscheidender Bedeutung ist (vgl. auch Rengier JZ 1988, 931; aA Ranft Jura 1987, 527, 534).
- BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04
Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit …
- BGH, 13.08.2002 - 3 StR 204/02
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang; …
- BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
- BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05
Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche …
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft; …
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
- BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen …
- BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines beendeten Versuchs …
- BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn …
- BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06
Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden …
- BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89
Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel, …
- BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des …
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
- BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98
Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen …
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
- BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92
Rücktritt vom Mordversuch
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
- BGH, 07.01.2003 - 3 StR 425/02
Keine Indizwirkung für besonders schweren Fall bei nur versuchter Vergewaltigung
- BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter, …
- BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95
Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der …
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
- BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; …
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt
- BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen
- BGH, 17.12.1992 - 4 StR 532/92
Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch - Absehen von der …
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96
Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung - …
- BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt; …
- BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …
- BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
Versuchte sexuelle Nötigung (sexuelle Handlung; Rücktritt vom unbeendeten …
- BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01
Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter, …
- BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18
Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch; …
- BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
Rücktritt bei versuchtem Totschlag
- BGH, 21.07.1992 - 1 StR 391/92
Erörterung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags - …
- BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch
- BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88
Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters …
- BGH, 12.12.2001 - 1 StR 441/01
Vereidigungsverbot (Tatbeteiligung); Strafvereitelung (Verteidiger; fehlender …
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
Möglichkeiten eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 362/03
Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; Möglichkeit zur …
- BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
Anforderungen an das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"; Wut als Motiv für das …
- BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89
Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der …
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 25/03
Versuchter Totschlag; Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Wechsel vom Tötungs- …
- BGH, 10.09.1991 - 1 StR 401/91
Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Entdeckung der Tat
- BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97
Eintreiben einer Forderung - Erzwingen des Abschlusses einer …
- BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Tatplanverwirklichung - …
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00
Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 694/98
Rücktritt vom Versuch; Rücktrittshorizont; Beweiswürdigung zur Tätervorstellung; …
- BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94
Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung - …
- BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; …
- BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch des Totschlags; …
- BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Rechtsprechungsänderung zum beendeten und unbeendeten Versuch - Abgrenzung …
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch
- BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95
Armbrust - § 24 StGB, Abgrenzung unbeendeter - beendeter Versuch, …
- BGH, 22.11.1991 - 2 StR 451/91
Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerfähigkeit entgegen der …
- BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch
- BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97
Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - Merkmal der Heimtücke - Erfordernis …
- BGH, 12.04.1995 - 2 StR 105/95
Beendeter Versuch - Versuchsvollendung - Folgen der Tat - Strafbefreiender …
- BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94
Fehlgeschlagener Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatvollendung - Körperverletzung …
- BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95
Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer …
- BGH, 31.01.1989 - 1 StR 792/88
Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs bei zwar fehlender Möglichkeit zur …
- BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach dem Fürmöglichhalten des …
- BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines …
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen, …
- BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89
Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Totschlagsversuch - …
- BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88
Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch
- BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87
Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts
- BGH, 03.05.1995 - 5 StR 194/95
Messerstich - Gefährliche Körperverletzung - Vollendeter Versuch - …
- BGH, 26.05.1992 - 1 StR 228/92
Anforderungen an die Feststellung des Fehlschlags eines Versuches der …
- BGH, 23.08.1989 - 2 StR 335/89
Voraussetzungen der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch - Definition …
- BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88
Erörterung der Voraussetzungen des Rücktritts vom beendeten Versuch
- BGH, 26.04.1994 - 1 StR 162/94
Aufhebung - Zurückverweisung - Urteil - Feststellungen - Rücktritt - …
- BGH, 20.09.1988 - 5 StR 376/88
Annahme des Rücktritts von einem beendeten Versuch durch telefonisches …
- BGH, 14.09.1989 - 4 StR 461/89
Fehlender Vermögensschaden bei realisierbarer Forderung - Zur Handlung in Absicht …
- BGH, 28.03.1989 - 1 StR 99/89
Abgrenzung zwischen unbeendetem zum beendetem Versuch
- BGH, 21.08.1997 - 4 StR 397/97
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels durchgreifender Rechtsfehler